(Re-)Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach ASchG

Ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen

(Re-)Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach ASchG

Ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen

(Re-)Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach ASchG2024-04-08T15:09:38+02:00

Es gibt keinen Arbeitsprozess ohne psychische Belastungen. Problematisch werden diese, wenn sie zu einer Fehlbeanspruchung führen!

Seit der Gesetzesnovelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes 2013 sind Arbeitgeber:innen laut §4 ASchG dazu verpflichtet, nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren.

So eine Evaluierung ist ein Prozess im sich ständig verändernden Arbeitsumfeld.

Eine Reevaluierung ist deshalb ebenso höchst sinnvoll!

Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken.

In einer (Re-)Evaluierung werden jene Belastungen sichtbar, welche zu Fehlbeanspruchungen führen und auf Dauer die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen beeinträchtigen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse lassen sich Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die den Belastungen entgegenwirken. So kann zum Beispiel vermehrte Krankschreibung oder große Mitarbeiter:innen-Fluktuation verringert werden und ein insgesamt positives Arbeitsumfeld geschaffen werden.

Als Arbeits- und Gesundheitspsychologin bin ich zertifiziert, sie bei einer (Re-)Evaluierung kompetent zu begleiten. Ich strukturiere gemeinsam mit einer unternehmensinternen Steuerungsgruppe den Prozess, von Planung über Umsetzung bis zur Rückmeldung der Ergebnisse und Maßnahmenformulierung.

Sie wollen für die entwickelten Maßnahmen nicht erneut nach kompetenten Umsetzer:innen suchen?

Durch meine gesundheitspsychologische Expertise und mein Netzwerk stehe ich Ihnen gerne bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen zur Seite.
Sie bekommen bei mir alles aus einer Hand.

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